Zeitungsabonnement
Hier übernimmt der Arbeitgeber die Rechnung für die Zeitung/Zeitschrift des Arbeitnehmers. Dieser Zuschuss ist steuer- und beitragsfrei, wenn er monatlich unter 44 € bleibt.
Hier übernimmt der Arbeitgeber die Rechnung für die Zeitung/Zeitschrift des Arbeitnehmers. Dieser Zuschuss ist steuer- und beitragsfrei, wenn er monatlich unter 44 € bleibt.
Über eine monatliche Abschlagszahlung an den Energieversorger des Beschäftigten in Höhe des Freibetrags von 44 € kann der Arbeitgeber die Kosten für Strom übernehmen.
Auch hier gilt: Die Freigrenze von 44 € darf nicht überschritten werden. Tankgutscheine werden von allen Tankstellen angeboten. Alternativ kann der Arbeitgeber monatlich 44 € für die Benzinkosten nach Vorlage der Belege durch den Arbeitnehmer erstatten.
Vom Arbeitgeber ausgegebene Gutscheine für Waren für den Einkauf bei einem Dritten sind steuer- und beitragsfrei, wenn die Freigrenze für Sachbezüge von monatlich 44 € nicht überschritten wird. Diese Gutscheine dürfen nicht bar ausgezahlt werden.
Rund 82.000 Cyber-Attacken im engeren Sinne weist die deutsche Kriminalstatistik für das vergangene Jahr aus. Im Vorjahr waren es lediglich 46.000. …vor rund 15 Jahren die Haftpflichtversicherung für Manager, die sogenannte Directors-and-Officers-Versicherung (D&O)…. großen Vorfälle mit enormen Schadenersatzforderungen….. auf einmal schossen die Abschlüsse exponentiell in die Höhe. D&O ins Standard-Versicherungsportfolio ….ähnliche Entwicklung ist für die [...]
Die Zahl der von Armut bedrohten Rentner wird in den nächsten Jahrzehnten steigen. Bei dieser Erkenntnis sind sich die Bertelmann Stiftung und das Deutsche Institut für Altersvorsorge (DIA) einig. Auch dass bestimmte Risikogruppen wie Langzeitarbeitslose oder Menschen mit niedriger Bildung häufiger von Altersarmut betroffen sein werden als andere, steht bei beiden nicht zur Debatte. Doch [...]